Mehr als nur ein Umzug: Sparen mit Experten an Ihrer Seite!

Tipps wie Sie einen Teil der Umzugskosten über Ihre Steuererklärung zurückholen können

Umzüge aus privaten oder beruflichen Gründen können von der Steuer abgesetzt werden. Die Einschränkung, dass nur bestimmte berufliche Umzüge abgesetzt werden können, besteht nicht mehr. Da die steuerlichen Ansätze unterschiedlich sind, gilt es für sich die richtige Abzugsfähigkeit zu ermitteln. Die folgenden Möglichkeiten gibt es - Sie müssen nur prüfen, welche auf Sie zutrifft.
 

Den Umzug durch eine Möbelspedition durchführen lassen und Geld sparen

Anhand einer Beispielrechnung eines Umzugsspediteurs möchten wir veranschaulichen was Sie bei einem Umzug aus privaten Gründen sparen können:
Umzugsfahrzeug mit Fahrtkosten: 320,00 €
Arbeitszeit Umzugsteam: 1.640,00 €
Außenaufzug: 70,00 €
Umzugskartons und sonstige Packmittel: 230,00 €
Rechnungssumme inkl. MwSt.: 2.460,00 €

Abzugsfähige Kosten sind 20% aus den Fahrkosten, Arbeitskosten und Maschinenkosten - hier also 20% aus 2.230,00 €. Mit der Steuererklärung wird der Umzug 446,00 € günstiger. Kosten für Verpackungsmaterial sind leider nicht absetzbar.

Zusätzlich haben Sie noch die Möglichkeit bis zu 1.200,00 € Handwerkerleistungen berücksichtigen zu lassen. Vielleicht möchten Sie ja Ihre Lampen aufgehängt und die Wohnung gestrichen haben.

Ein Umzug und was damit zusammenhängt kostet Geld und Zeit

  • Wohnungssuche - Makler
  • Kaution
  • Renovierung der alten und neuen Wohnung
  • Entsorgung von Mobiliar das Sie nicht umziehen möchten
  • Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen
  • Behördengänge - Ummeldung
  • und vieles mehr

Jeder der eine Steuererklärung abgibt, kann die Umzugskosten je nach Umzugsgrund, entweder als Werbungskosten, Sonderausgaben und seit dem Jahr 2006 als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung unterbringen. Sie können hierdurch das steuerpflichtige Einkommen oder direkt die Steuerschuld reduzieren.

Vorteile eines professionellen Umzugsunternehmens

  • Schnelligkeit der Fachkräfte 
  • Vermeidung von Schäden 
  • Falls doch etwas passiert - Versicherung im Schadensfall
  • Reibungsloser Ablauf 
  • Schonung der Gesundheit und des Freundeskreises
  • Geldsparen
Umzug aus privaten Gründen

Gesetzliche Grundlage und Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit

Auf Antrag können bis zu 4.000,00 € von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden (entspricht 20% von bis zu 20.000,00 €, die gemäß Gesetz steuerlich berücksichtigt sind.

Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:

  • korrekte ordentliche Rechnung mit
    • Datum
    • extra ausgewiesener MwSt.
    • Umsatz-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • keine Barzahlung
  • Nachweis der Zahlung auf ein Konto des Umzugsunternehmens
  • die Arbeitskosten sind in der Rechnung separat ausgewiesen
  • keine sonstige Förderung oder Kostenerstattung des Umzuges (die Abzugsfähigkeit ist also nicht möglich, wenn zum Beispiel die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden oder die Kosten durch den Arbeitgeber oder ein Amt/eine Behörde erstattet wurden).
Umzug aus beruflichen Gründen

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören u.a. die Kosten für die Leistungen einer Umzugsspedition, Fahrtkosten zur Fahrt an den neuen Wohnort, Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzt doppelte Mietzahlungen und Maklergebühren. Außerdem können Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht für die Kinder bis zu einer Höhe von 1.752,00 € berücksichtigt werden. Hinzu kommen Kosten für sonstige Umzugauslagen (für Gardinen, Anschlusskosten für Öfen, Telefon, Fernseher und ggf. Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung).

Alle Kosten sind mit Belegen nachzuweisen. Für die sonstigen Umzugskosten kann alternativ zum beleghaften Nachweis ein Pauschalbetrag angesetzt werden. Dieser beträgt derzeit für Ledige 695 € und für Verheiratete 1.390 €. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich der Pauschalbetrag um 306 €. Bei einer Familie mit 2 Kindern also 2.002 €.

Voraussetzungen für Berücksichtigung der berufsbedingten Umzugskosten:

  • Erstmalige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
  • Wechsel des Arbeitgebers, sofern der Weg zur arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
  • Versetzung durch den Arbeitgeber, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
  • Die Entfernung zur Arbeitsstelle verkürzt sich erheblich (Zeitersparnis mindestens eine Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt).
Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Berücksichtigungsfähig sind die Kosten wie bei einem Umzug aus beruflichen Gründen. Einzelheiten zur Voraussetzung der Anerkennung erteilt Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.

Umziehen lassen und Geld sparen (PDF)

Hinweis: Diese Information gibt einen Überblick über die gültige Rechtslage Januar 2013. Sie ersetzt nicht die steuerliche Beratung durch Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Quelle - Auszugsweise: Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.v.
www.umzug.org